Nutzung von Social Media Plattformen durch Hochschulen in Baden-Württemberg
Stand: 01.03.2021
Für viele Hochschulen ist die Präsenz auf Social Media Plattformen wie Facebook und Twitter inzwischen ein wichtiger Teil ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Allerdings ist hinreichend bekannt, dass einige dieser Plattformen in Sachen Datenschutz ausgesprochen schwierige Partner sind. Dürfen Hochschulen Accounts auf Social Media Plattformen betreiben, um dort z.B. Studieninteressenten anzusprechen und mit ihren Mitgliedern und Angehörigen zu kommunizieren? Und wenn ja, welche Anforderungen sind dabei zu beachten?
Dieser halbstündige Videovortrag schildert am Beispiel des Twitter-Accounts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) die Probleme und die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich bei der Nutzung von Social Media Plattformen für öffentliche Stellen ergeben, und wie sich diese unter dem Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts verändert haben. Anschließend wird die aktuelle Position der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde, insbesondere ihre Broschüre Wesentliche Anforderungen an die behördliche Nutzung Sozialer Netzwerke, im Detail erläutert.
Auch Hochschulen aus anderen Bundesländern finden in diesem Vortrag Hinweise auf die datenschutzrechtlichen Probleme von Facebook, Twitter & Co sowie Tipps für die datenschutzfreundliche Gestaltung ihres Social Media Auftritts.
Falls Ihnen die Videos nicht angezeigt werden, obwohl Ihre Hochschule Abokunde von ZENDAS ist, werfen Sie bitte einen Blick in unsere FAQ zur Frage "Zugriff auf den Info-Server".
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).